AfD will Minister für Verschwendung haftbar machen
Die Alternative für Deutschland will ehemalige Bundesminister vor Gericht zerren, wenn sie "grob fahrlässig" oder "vorsätzlich" Steuergelder verschwenden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstagabend im Bundestag diskutiert wird. Demnach soll eine Haftung von Bundesministerin bei Amtspflichtverletzungen eingeführt werden.
Immer wieder, so steht es im Antrag, komme es zu staatlichen Fehlentscheidungen, "die konkreten Entscheidungsträgern zugerechnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden kosten". Als Beispiele werden dort die Beschaffung von Corona-Masken durch den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn oder die Maut-Affäre der ehemaligen CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer genannt.
In beiden Fällen liegt für die AfD mindestens grob fahrlässiges Verhalten vor. "Es zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten Jahre", so der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner. Die handelnden Minister würden aus "ideologisch getriebenen Gründen" diese Schäden verursachen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesministergesetz bei "§ 7 Pflichtverletzung und Haftung im Amt" unter anderem durch folgenden Satz ergänzt werden: "Verletzt ein Mitglied der Bundesregierung schuldhaft seine Amtspflicht, so hat es der Bundesrepublik Deutschland den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."
"Griff in die unterste Schublade des Populismus"
Bei den Grünen trifft der Vorschlag auf Ablehnung. Für Lukas Benner, Mitglied im Rechtsausschuss, täusche der Vorschlag eine Narrenfreiheit für Minister vor, die es gar nicht gibt. "Schon jetzt machen sich Bundesminister strafbar, wenn sie vorsätzlich Untreue begehen oder den Fiskus vorsätzlich und sittenwidrig schädigen", so Benner. Eine juristische Bestrafung habe bewusst hohe Hürden, einen "gezielt staatsschädigenden Vorsatz" sei aber zum Beispiel beim "Maut-Debakel" von Scheuer nicht gegeben. "Ich kann hier nichts anderes erkennen als einen billigen Griff in die unterste Schublade des Populismus."

Parteiführung In Weidels Schatten – wie Tino Chrupalla in der AfD um die Macht kämpft
Ist es nur Populismus oder steckt sogar mehr dahinter? Dass zumindest Teile der AfD von einer Art Rache-Justiz bei Regierungsübernahme träumen, zeigt das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. Dort werden gleich mehrere Zitate aufgelistet, die als direkte Drohung an die politischen Entscheidungsträger verstanden werden können.
Björn Höcke, thüringischer Landesvorsitzender, wird dort zum Beispiel so zitiert: "Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt. Dann wird ausgemistet." Gunnar Linnemann, der seit 2016 für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, drohte, eine neue Regierung werde die Verantwortlichen der Corona-Politik "zur Rechenschaft" ziehen. Auch der Parteivorsitzende Tino Chrupalla forderte 2024 laut dem Verfassungsschutzgutachten: "Wir werden die Altparteien und ihre Helfershelfer zur Rechenschaft ziehen." Auch von "Volksverrätern" ist die Rede.
Brandner verweist auf unabhängige Justiz
Laut internen Diskussionsprotokollen, die in einem anderen Gutachten zitiert werden, fiel in der mittlerweile aufgelösten AfD-Gruppierung "Flügel" die Aussage: "Eine Säuberung der politischen Klasse wird unvermeidbar sein." Auch wenn es den Flügel offiziell nicht mehr gibt, sind vormalige Mitglieder wie Höcke auch heute noch tonangebend in der Partei. Besonders die Migrations- und Coronapolitik sowie die Arbeit der Landesämter und dem Bundesamt für Verfassungsschutz stehen im Fokus der Aussagen und Zitate.
AfD-Politiker Brandner sieht in seinem Gesetzentwurf keine Gefahr für einen Missbrauch. Wenn man Vertrauen in den Rechtsstaat besitze – er jedenfalls habe ihn "partiell" noch –, würde sich die Frage nach einer möglichen Rache-Justiz von selbst beantworten. Denn nicht eine Nachfolgeregierung entscheide darüber, ob jemand zivilrechtlich in Haftung genommen wird, sondern unabhängige Gerichte.
Vorbild Bayern
Die AfD orientiert sich nach eigener Aussage im Entwurf an dem bayrischen Ministergesetz. Dort gibt es einen Passus, wonach Minister für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten haftbar gemacht werden können und sie zum Schadenersatz gegenüber dem Freistaat verpflichtet sind. Doch bislang ist das reine Theorie, zur Anwendung ist dieses Gesetz nie gekommen.

Nach Urteil aus Magdeburg Erste Bundesländer prüfen Waffenentzug für AfD-Mitglieder
Wohl auch, weil der Nachweis der Strafbarkeit im Einzelfall sehr schwer werden könnte. Im Falle der Maskenbeschaffung durch den damaligen Gesundheitsminister Jans Spahn waren diese zum Zeitpunkt der Ausschreibung knapp, in der Pandemie notwendig und eine Beschaffung über dem eigentlichen Marktwert daher nachvollziehbar. Ob ein Gericht also hier wirklich grob fahrlässiges Verhalten erkennen würde, ist fraglich.
Eine Haftung für Gelder, die in der Parteiführung der AfD verschwendet werden, plant die Partei laut dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, übrigens nicht. Das habe nichts mit staatlicher Amtshaftung zu tun, so Bundestagsabgeordnete. Wegen einer möglicherweise illegalen Parteispende hatte die AfD im April vorsorglich 2,35 Millionen Euro bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt. Aus Angst vor einer Strafe.
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