Am Berliner Landgericht ist eine Räumungsklage gegen den AfD-Bundesverband hinsichtlich seiner Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf eingereicht worden. Klägerin sei die Eigentümerin und Vermieterin des Gebäudes, teilte das Zivilgericht in der Bundeshauptstadt am Mittwoch mit. Sie habe die Mietverträge mit der Partei wegen „Unzumutbarkeit“ fristlos beziehungsweise hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Die AfD bestätigte die Klage. Man werde jetzt fristgerecht darauf antworten, teilte ein Sprecher mit. Dabei will die Partei den Angaben zufolge erklären, dass sie für eine Streitbeilegung durch einen Güterichter (sogenannte Mediation) bereitsteht. Dies habe das Landgericht empfohlen, da es für den Kläger keine Erfolgsaussichten sehe.

Die Partei halte dies für „zielführend“ und gehe „konstruktiv in diese Gespräche“, sagte Vorstandsmitglied Kay Gottschalk dem Berliner „Tagesspiegel“ am Donnerstag. Eine Sprecherin des Berliner Landgerichts bestätigte der Zeitung den Vorschlag und erklärte, eine Mediation werde „standardmäßig“ nahegelegt.

Hintergrund ist laut Gericht die Wahlparty der Partei im Innenhof des Gebäudes zur Bundestagswahl im Februar 2025. Dabei sei die Fassade des Hauses mit dem Parteilogo bestrahlt worden, zudem sei der Zugang zu dem Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt worden, sodass andere Mieter das Haus nicht mehr hätten betreten können, hieß es.

Weder habe die Partei die Hofflächen oder die Fassade gemietet, noch habe sie eine Erlaubnis der Vermieterin eingeholt. Die Klage sei der AfD im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt worden, teilte das Gericht weiter mit. Eine Klageerwiderung sei noch nicht eingegangen.

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