Gutes Essen, schlechtes Essen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Zuckersteuer klingt es fast schon kurios, aber noch 2019 wurde das Unternehmen Lemonaid abgemahnt, weil seine Zitronenlimonade nur sechs Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthielt. Zu wenig Zucker! Ein Skandal!
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs schrieben damals für Limonaden einen Mindestzuckergehalt von sieben Gramm vor. Nun sind diese Vorgaben für die Hersteller zwar nicht bindend, aber sie können rechtlich relevant werden, wenn Verbraucher das Gefühl haben, in die Irre geführt worden zu sein – oder, wie bei Lemonaid, Lebensmittelkontrolleure auf Abweichungen vom Lebensmittelbuch stoßen.
Seit Mitte der 1960er-Jahre regelt das Lebensmittelbuch, wie bestimmte Produkte produziert werden, welche Angaben auf die Verpackungen gehören – und welche Zutaten enthalten sein müssen. Mehr als 2000 Lebensmittel sind so inzwischen erfasst und definiert.
Ein echtes Wiener Schnitzel zum Beispiel besteht aus paniertem Kalbsfleisch, Erdbeereis muss einen Fruchtanteil von mindestens 20 Prozent haben und der Anteil von Vollkorngetreide im Vollkornbrot muss bei mindestens 90 Prozent liegen. Wo Geflügelwurst draufsteht, soll sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass sie mindestens 51 Prozent Geflügelfleisch enthält.
Auch was sich Fischstäbchen nennen darf, ist genau formuliert: in längliche Streifen geschnittenes Fischfilet, mindestens 65 Prozent Fischanteil, höchstens 35 Prozent Panade. Die Lebensmittelhersteller müssen sich nicht an die Vorgaben halten, aber sie tun gut daran. Weichen sie davon ab, können sich Verbraucher dagegen wehren.
Zuständig für den Inhalt ist eine Kommission aus 32 ehrenamtlichen Vertretern aus den Bereichen Verbraucherschutz, Wissenschaft, Ernährungswirtschaft und Lebensmittelüberwachung. Berufen werden die Mitglieder für fünf Jahre vom jeweiligen Bundeslandwirtschaftsminister. Das Gremium ist also nur sehr indirekt demokratisch legitimiert.
Nun ist das Lebensmittelbuch keine Rechtsnorm und keine Verordnung. Lemonaid lehnte es daher ab, den Zuckergehalt in seiner Zitronenlimonade künstlich zu erhöhen. Nach einem langjährigen Rechtsstreit setzte sich das Unternehmen schließlich durch. 2024 strich die Lebensmittelbuch-Kommission den Mindestzuckergehalt aus seinen Leitsätzen für Limonaden.
Der Mindestzuckergehalt ist Vergangenheit. Jetzt wäre es doch an der Zeit, stattdessen für Limonaden und auch andere Lebensmittel eine Obergrenze für Zucker einzuführen. Mit veränderten Rezepturen könnte auch „versteckter Zucker“ in vielen Produkten vermieden werden. Einen Versuch wäre es wert. Schließlich ist erwiesen, welche negativen Folgen ein zu hoher Zuckerkonsum auf Dauer für die Gesundheit hat.
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