Gericht verurteilt Doctolib wegen Irreführung der Versicherten
Das Landgericht Berlin hat der Buchungsplattform Doctolib untersagt, gesetzlich Versicherten auch dann kostenpflichtige Privatsprechstunden anzuzeigen, wenn diese explizit nur nach Terminen für Kassenpatienten suchen.
Das Anzeigen von Selbstzahler-Terminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend, urteilte das Gericht und gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, der gegen die Buchungsplattform geklagt hatte. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Der Verband begrüßte die Entscheidung. „Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden“, sagte vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop. „Terminportale dürfen gesetzlich Versicherte nicht in die Irre führen“, mahnte sie. Pop fordert zugleich die Politik auf, verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale festzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat. (Az. 52 O 149/25)
Laut dem Urteil listet Doctolib nach Auswahl der Filterfunktion „€ Gesetzlich“ – versehen mit dem Hinweis „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ – auch Privatsprechstunden auf, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Dieser Filter erwecke den Eindruck, die Auswahl auf Behandlungen nach den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und Selbstzahlerleistungen auszuschließen, heißt es in dem Urteil.
Da das aber nicht der Fall sei, handele es sich um eine Irreführung. Diese wird laut Gericht auch nicht dadurch entkräftet, dass vor der finalen Terminbuchung ein Warnhinweis angezeigt wird, wonach gesetzlich Versicherte diese Behandlung selbst bezahlen müssen und gegebenenfalls Vorkasse in bar nötig ist.
Zu den Online-Buchungsportalen gibt es zwei Alternativen: der Terminservice 116 117 und der Terminservice der Krankenkasse.
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