Wie Investoren mithilfe von Apothekern und Ärzten Kasse machen
Eine frühere Fassung dieses Textes erschien im Jahr 2023, als die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Alanta Health Group schon einige Jahre im Gange waren. Aus Anlass der nun erfolgten Anklage wurde er aktualisiert. Für die Beschuldigten des Alanta-Geflechts gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Es war "nicht meine Idee", schreibt Dr. M. einem Manager des Konzerns in einer E-Mail. "Ich durfte es nur anordnen und den Patienten erklären." Mit "es" meint er seine eigenen Verschreibungen von Medikamenten gegen Krebs. Der Onkologe ist der Fachmann – das letzte Wort hatte er offenbar nicht. Fällte er seine medizinischen Entscheidungen zum Wohle seiner Patienten oder aber im Geschäftsinteresse des Konzerns? Fühlte er sich gar an dieses Geschäftsinteresse gebunden?
Früher einmal arbeitete M. als niedergelassener Arzt, zum Zeitpunkt besagter Mail aber war er angestellt – bei der Hamburger Alanta-Gruppe, einem Konzerngeflecht, das mehrheitlich einem Investor mit Sitz in London gehört. Und er fühlte sich offenbar nicht ganz frei in seinen Entscheidungen.
Denn daran, "dass bei uns auf die Therapie kein Einfluss genommen (werden) wird, habe ich in den letzten 6 Monaten auch immer wieder mal Zweifel bekommen", schreibt Dr. M. Etwas verquer formuliert, will er damit offenbar ausdrücken: Es wird nach seinem Eindruck sehr wohl Einfluss auf die Therapie genommen. Solche Aussagen können dem Manager nicht gefallen.
Jetzt ist das Konzerngeflecht Alanta Health Group ein Fall für das Landgericht Hamburg. Nach einer der spektakulärsten Durchsuchungsaktionen in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens werden sich demnächst sechs Akteure des Konzerns vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg verantworten müssen – darunter zwei Apotheker und vier in geschäftsführender oder leitender Funktion in deren Unternehmen beschäftigte Personen.
Die Konzernlenker stehen im Verdacht, den Verordnungsprozess teuerster Medikamente für Schwerkranke auf raffinierte Weise systemwidrig manipuliert zu haben.
Es geht um gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in 340 Fällen, so heißt es in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Der potenzielle finanzielle Schaden für die Versichertengemeinschaft wäre gigantisch, würde das Gericht der Anklage folgen: "Nicht abrechnungsfähige Arzneimittelverordnungen" sollen bei gesetzlichen Krankenkassen eingereicht worden sein und diese "täuschungsbedingt zu Zahlungen von über 75 Millionen Euro" veranlasst haben.
Zudem wird den Beschuldigten vorgeworfen, in 37 Fällen Ärzte "durch Gewährung von Vorteilen bei der Verordnung von Arzneimitteln unlauter an sich gebunden" zu haben. Das Konzerngeflecht Alanta Health Group weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung zurück.
Zugang zu stern+
statt 11,96 € nur 1 €
- Alles von stern+ mit erstklassigen Inhalten von GEO und Capital
- 4 Wochen testen, dann 2,99 € je Woche
- jederzeit kündbar
Bereits registriert?
- Krebs
- Apotheke
- Hamburg
- Staatsanwaltschaft
- Gesundheitswesen
- Krankenhäuser
- Medikament
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke